Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wozu eine Vorsorgevollmacht?

Erstellung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Innsbruck

Da die Bevölkerung im Durchschnitt immer älter wird, ergibt sich entsprechend häufiger auch die Situation, zu einem Krankheits- oder Pflegefall zu werden. In einem solchen Fall möchte man die Entscheidungen nicht einer fremden Person überlassen. Um das rechtswirksam abzuwenden, muss eine entsprechende Vollmacht für Ihre Wunschperson aus dem Familien- oder Freundeskreis erstellt werden, wobei ich Ihnen gerne helfe. Anschließend ist noch die behördliche Registrierung der Vollmacht notwendig.

Ihre Patientenverfügung

Sowohl durch Unfälle als auch durch Schlaganfälle oder andere Erkrankungen kann es passieren, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Behandlungen oder den Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen abzulehnen. Für einen solchen Fall können Sie vorsorglich nach einem Gespräch mit Ihrem Hausarzt Ihre Wünsche schriftlich bei mir festhalten, um zum Beispiel zu verhindern, dass Sie gegen Ihren Willen am Leben erhalten werden, obwohl es für Sie nach Ihren Maßstäben kein lebenswertes Dasein mehr geben wird. Nach der Registrierung der Patientenverfügung können Sie sich darauf verlassen, dass die behandelnden Ärzte darauf Zugriff haben, und Sie ersparen außerdem Ihren Angehörigen, solche schwerwiegenden Entscheidungen treffen zu müssen.


Wenn Sie sich von mir beraten oder eine Patientenverfügung erstellen lassen möchten, rufen Sie mich an unter +43 676 4079120 oder nutzen Sie das Anfrageformular.

Dr. Julia Konzett in Innsbruck für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.