Tätigkeiten

Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Nennen Sie mir Ihre rechtlichen Fragen, Probleme oder Anliegen telefonisch, per E-Mail oder das Anfrageformular

Ein emotionaler Rechtsbereich

Ihre Anwältin in Innsbruck für den Bereich Ehe- und Familienrecht

Wenn es um familiäre Bereiche geht, ist Feingefühl gefragt. Mein Ziel ist es, Ihre rechtlichen Probleme in diesem sensiblen Bereich schnell zu lösen. Gerechtigkeit und Fairness haben Priorität, und sollten Kinder involviert sein, muss deren Wohl immer im Vordergrund stehen. In jedem Fall nehme ich mir für die Beratung im Bereich Familienrecht viel Zeit. Auch Scheidungen oder Trennungen erfordern eine umfassende Beratung für eine effektive Lösungsfindung bei sehr persönlichen Auseinandersetzungen.

Scheidung

Meine Leistungen für Sie

Damit Sie schon im Vorfeld mögliche Streitigkeiten bei einer Trennung vermeiden können, erstelle ich individuelle Partnerschafts- oder Eheverträge. Somit werden Unterhalt, Gütertrennung oder Versorgungsansprüche vertraglich geregelt. Bei einvernehmlichen Ehescheidungen stehe ich ebenso zu Ihrer Verfügung wie bei strittigen Verfahren und suche nach Lösungen für einen angemessenen, aber auch finanziell zumutbaren Ehegattenunterhalt. Ich berate Sie auch, wenn es um die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens geht und vermittle in dem wichtigen und emotional sehr belasteten Bereich der Kinderobsorge, wozu auch das Kontakt- und Besuchsrecht sowie der Kindesunterhalt gehören.

Gerne berate ich Sie zu Fragen rund um Ehe- und Familienrecht in Innsbruck, daher vereinbaren Sie einen Termin unter der Nummer +43 676 40 79 120 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Ehe- und Familienrecht mit Ihrer Anwältin Dr. Julia Konzett in Innsbruck

Erbrecht

Die Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Dr. Julia Konzett für Ihre rechtliche Unterstützung im Erbrecht in Innsbruck

Wenn Geldvermögen oder Immobilien über ein Erbe weitergegeben werden, kommt es unter den Hinterbliebenen oft zu Debatten und Konfrontationen. Ein Familienbesitz sollte fair unter den Hinterbliebenen aufgeteilt werden. Holen Sie sich bei mir rechtlichen Rat, wenn es um Ihr Testament und Ihren letzten Willen geht, um rechtzeitig vorzusorgen und diese persönliche Angelegenheit zu regeln. Der letzte Wille soll für die Beteiligten rechtlich unanfechtbare und zugleich akzeptable Lösungen enthalten und die rechtlichen Notwendigkeiten berücksichtigen.

Meine Unterstützung für Sie

Ihre finanziellen Hinterlassenschaften regle ich durch die

  • Errichtung von Testamenten, Vermächtnissen und letztwilligen Verfügungen
  • Eintragung im Testamentsregister
  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Erb- und Pflichtteilsansprüche

Damit Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen vererbt wird, berate ich Sie ausführlich und setze die dafür erforderlichen Dokumente auf. Wenn Sie sich in Streitigkeiten oder Debatten rund um Erbrechtsfragen befinden, kontaktieren Sie mich, ich bin Ihre Ansprechpartnerin.

 

Sie erreichen mich telefonisch unter +43 676 40 79 120 oder Sie verwenden das Anfrageformular.

Ihr Partner im Erbrecht – Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett in Innsbruck

Patientenverfgung

Wozu eine Vorsorgevollmacht?

Erstellung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Innsbruck

Da die Bevölkerung im Durchschnitt immer älter wird, ergibt sich entsprechend häufiger auch die Situation, zu einem Krankheits- oder Pflegefall zu werden. In einem solchen Fall möchte man die Entscheidungen nicht einer fremden Person überlassen. Um das rechtswirksam abzuwenden, muss eine entsprechende Vollmacht für Ihre Wunschperson aus dem Familien- oder Freundeskreis erstellt werden, wobei ich Ihnen gerne helfe. Anschließend ist noch die behördliche Registrierung der Vollmacht notwendig.

Ihre Patientenverfügung

Sowohl durch Unfälle als auch durch Schlaganfälle oder andere Erkrankungen kann es passieren, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Behandlungen oder den Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen abzulehnen. Für einen solchen Fall können Sie vorsorglich nach einem Gespräch mit Ihrem Hausarzt Ihre Wünsche schriftlich bei mir festhalten, um zum Beispiel zu verhindern, dass Sie gegen Ihren Willen am Leben erhalten werden, obwohl es für Sie nach Ihren Maßstäben kein lebenswertes Dasein mehr geben wird. Nach der Registrierung der Patientenverfügung können Sie sich darauf verlassen, dass die behandelnden Ärzte darauf Zugriff haben, und Sie ersparen außerdem Ihren Angehörigen, solche schwerwiegenden Entscheidungen treffen zu müssen.


Wenn Sie sich von mir beraten oder eine Patientenverfügung erstellen lassen möchten, rufen Sie mich an unter +43 676 40 79 120 oder nutzen Sie das Anfrageformular.

Dr. Julia Konzett in Innsbruck für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.